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» 18.09.2014

Irap-Reduzierung für Personalzunahme Provinz BZ

Mit dem Finanzgesetz der Provinz Bozen für das Jahr 2012 wurde beschlossen, dass ab der Steuerperiode, die auf den am 31. Dezember 2011 laufenden Steuerzeitraum folgt, bis zu der am 31. Dezember 2014
laufenden Steuerperiode, für die Steuerpflichtigen, welche eine dauerhafte Steigerung der Nettowertschöpfung um 5%, sowie des Personalstandes um 10% gegenüber dem Durchschnitt der drei vorhergehenden Jahre vorweisen können, der ordentliche IRAP-Steuersatz auf 2,50% vermindert wird.
 
Unter Zunahme des Personalstandes wird die Aufnahme neuer Mitarbeiter und auch die Stabilisierung der Beschäftigungsverhältnisse durch die Umwandlung von zeitlich befristeten Arbeitsverhältnissen und anderen Formen der Mitarbeit in unbefristete Arbeitsverträge verstanden.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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