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» 25.09.2014
Krankheiten: Richtigstellung des Krankenscheins bei vorzeitigem Arbeitsbeginn
Das INPS hat in der Mitteilung 6973/2014 klargestellt, dass ein Angestellter, der vor dem auf dem Krankenschein angeführten Enddatum mit seiner Arbeitstätigkeit wieder beginnen möchte, dem Arbeitgeber eine Richtigstellung des Krankenscheins mit dem neuen Enddatum der Krankheit vorlegen muss.
Der Arbeitgeber, dem der Krankheitsgrund des Mitarbeiters nicht bekannt ist, kann nicht bewerten, ob der Mitarbeiter seine körperlichen und geistigen Kräfte bereits erlangt hat und seine Arbeitstätigkeit wieder ausüben kann.
Im Rahmen der Sicherheit am Arbeitsplatz ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, ohne die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, seinen Pflichten nachzukommen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Im Rahmen der Sicherheit am Arbeitsplatz ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, ohne die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, seinen Pflichten nachzukommen.
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