News

» 25.09.2014

Krankheiten: Richtigstellung des Krankenscheins bei vorzeitigem Arbeitsbeginn

Das INPS hat in der Mitteilung 6973/2014 klargestellt, dass ein Angestellter, der vor dem auf dem Krankenschein angeführten Enddatum mit seiner Arbeitstätigkeit wieder beginnen möchte, dem Arbeitgeber eine Richtigstellung des Krankenscheins mit dem neuen Enddatum der Krankheit vorlegen muss.
Der Arbeitgeber, dem der Krankheitsgrund des Mitarbeiters nicht bekannt ist, kann nicht bewerten, ob der Mitarbeiter seine körperlichen und geistigen Kräfte bereits erlangt hat und seine Arbeitstätigkeit wieder ausüben kann.

Im Rahmen der Sicherheit am Arbeitsplatz ist es dem Arbeitgeber nicht möglich, ohne die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, seinen Pflichten nachzukommen.

Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK