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» 18.09.2014
Staatliche Beihilfen für die Einstellung von hochqualifiziertem Personal
Es wurde das Dekret veröffentlicht, mit dem die Modalitäten, die Inhalte und die Fristen für das Einreichen der Anträge zur Gewährung der Steuerguthaben für die Aufnahme von hochqualifiziertem Personal für die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit festgelegt wurden. Das Steuerguthaben beträgt 35% der vom Unternehmen getragenen Kosten im Ausmaß eines jährlichen Höchstbetrages von Euro 200.000 für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten ab Einstellungsdatum. Das Steuerguthaben wird auch für die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse gewährt.
Die Angestellten müssen im Besitz
- eines Forschungsdoktorates oder
- eines Laureatabschlusses in einer technisch-wissenschaftlichen Studienrichtung gemäß Beilage 2 des Gesetzesdekrets 838/2012 und in einer der folgenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten tätig sein:
Die geschaffenen Arbeitsplätze müssen im Falle von Klein- und mittleren Betrieben mindestens für zwei Jahre und im Falle von Großunternehmen für drei Jahre beibehalten werden. Weiters muss in den zwei Jahren nach der Neueinstellung auf welche sich das Steuerguthaben bezieht (drei Jahre für Großunternehmen), die Gesamtzahl der beschäftigten Arbeitnehmer höher sein als im Steuerzeitraum vor der Anwendung der Steuerbegünstigung.
Die Anträge für die Steuerguthaben für die Anstellungen zwischen dem 26. Juni 2012 und dem 31. Dezember 2012 können zwischen dem 15. September 2014 und dem 31. Dezember 2014 eingereicht werden.
Ab dem 10. Jänner 2015 ist es dann möglich, die Anträge für die Anstellungen im Jahre 2013 und ab dem 10. Jänner 2016 die Anträge für die Anstellungen im Jahr 2014 einzureichen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
- eines Forschungsdoktorates oder
- eines Laureatabschlusses in einer technisch-wissenschaftlichen Studienrichtung gemäß Beilage 2 des Gesetzesdekrets 838/2012 und in einer der folgenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten tätig sein:
- Forschung aus experimenteller und theoretischer Arbeit, mit dem Ziel neue Kenntnisse über die Grundlagen von Phänomenen und beobachtbaren Tatbeständen zu erlangen, ohne dass bereits eine bestimmte Anwendung oder Nutzung angestrebt wird;
- Planmäßiges Forschen und kritische Untersuchungen zur Gewinnung neuer Kenntnisse für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zur Erzielung einer Verbesserung der bestehenden Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder die Schaffung von Bestandteilen von komplexen Systemen, welche für die industrielle Forschung notwendig sind, mit Ausnahme der unter Buchstabe c) angeführten Prototypen;
- Aneignung, Zusammenstellung, Gliederung und Verwendung der bestehenden wissenschaftlichen, technologischen und kommerziellen Kenntnisse und Fähigkeiten, um Pläne, Projekte oder Zeichnungen für neue, geänderte oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu erstellen. Es kann sich auch um andere Tätigkeiten zur Erstellung von Konzepten, Planung und Dokumentation von neuen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen handeln. Diese Tätigkeiten können die Ausarbeitung von Projekten, Modellen, Plänen und andere Dokumentation beinhalten, dürfen aber nicht für den kommerziellen Gebrauch vorgesehen sein. Erstellung von Prototypen zur kommerziellen Verwendung und Pilotprojekte für technologische und kommerzielle Experimente, wenn der Prototyp das kommerzielle Endprodukt darstellt und dessen Herstellungskosten zu hoch sind um ihn nur für Demonstrationszwecken zu verwenden.
Die geschaffenen Arbeitsplätze müssen im Falle von Klein- und mittleren Betrieben mindestens für zwei Jahre und im Falle von Großunternehmen für drei Jahre beibehalten werden. Weiters muss in den zwei Jahren nach der Neueinstellung auf welche sich das Steuerguthaben bezieht (drei Jahre für Großunternehmen), die Gesamtzahl der beschäftigten Arbeitnehmer höher sein als im Steuerzeitraum vor der Anwendung der Steuerbegünstigung.
Die Anträge für die Steuerguthaben für die Anstellungen zwischen dem 26. Juni 2012 und dem 31. Dezember 2012 können zwischen dem 15. September 2014 und dem 31. Dezember 2014 eingereicht werden.
Ab dem 10. Jänner 2015 ist es dann möglich, die Anträge für die Anstellungen im Jahre 2013 und ab dem 10. Jänner 2016 die Anträge für die Anstellungen im Jahr 2014 einzureichen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.