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» 01.10.2014

Ab dem 01/10/2014 gelten neue Regeln für die Zahlungen mit Modell F24

Ab dem 01/10/2014 ändern sich die Zahlungsmodalitäten bezüglich der Steuerabgaben und der Sozialversicherungsprämien. Die direkte und persönliche Einzahlung des Mod. F24 bei der Bank, bei der Post oder beim Schalter der Equitalia ist nicht mehr möglich, wenn das Mod. F24 den Gesamtbetrag von 1.000 Euro übersteigt oder der Gesamtbetrag mittels Steuerguthaben ausgleichen wurde.
Ab dem 01/10/2014 erfolgen die Einzahlungen des Mod. F24 ausschließlich über:
 
- die telematischen Dienste der Agentur für Einnahmen (“F24web”, “F24online” oder einen ermächtigten Übermittler), sofern sich aus dem Mod. F24 aufgrund der Verrechnung von Guthaben ein Saldo von „Null“ ergibt;
 
- die telematischen Dienste der Agentur für Einnahmen (“F24web”, “F24online” oder einen ermächtigten Übermittler) oder Dritte, die von der Agentur für Einnahmen ermächtigt wurden (Banken, italienische Post oder Steuereinhebestellen), sofern der Gesamtbetrag/Saldo des Mod. F24 trotz Verrechnungen von Guthaben positiv ist;
 
- die telematischen Dienste der Agentur für Einnahmen oder Dritte, die von der Agentur für Einnahmen ermächtigt wurden, sofern der Gesamtbetrag/Saldo des Mod. F24 den Betrag von 1.000 Euro übersteigt.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
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