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» 24.10.2014
Begünstigungen für die Anstellung von hochqualifiziertem Personal - Provinz Bozen
Die Provinz Bozen sieht Beihilfen für die Einstellung oder die Abordnung von hochqualifiziertem Personal mit dem Ziel vor, die Qualifikation des in den Innovationsprozessen der Südtiroler Unternehmen eingesetzten Personals zu erhöhen und als Folge mittelfristig die Ausgaben der Unternehmen im Bereich Forschung und Entwicklung anzuheben.
Die Empfänger dieser Beihilfe sind:
• kleine, mittlere und Großunternehmen, die hochqualifiziertes Personal einstellen;
• kleine und mittlere Unternehmen, die hochqualifiziertes Personal aufnehmen, das von einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder einem Großunternehmen abgeordnet wurde.
Für die Einstellung von hochqualifiziertem Personal sind Beihilfen bis zu 50% der Personalkosten unter Anwendung der De-minimis-Regelung vorgesehen.
Für die Abordnung von hochqualifiziertem Personal sind Beihilfen bis zu 50% der Personalkosten unter Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung vorgesehen, die an das begünstigte Unternehmen verrechnet werden.
Als hochqualifiziertes Personal gilt Personal:
• mit einem Fachlaureat in technisch-wissenschaftlichen Disziplinen, wie Architektur, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Design, Pharmazie, Physik, Informatik, Ingenieurwesen, Mathematik, Wissenschaften und Technologien, Statistik
oder
• mit an einer italienischen Universität oder, sofern gemäß geltender Gesetzgebung gleichwertig, an einer ausländischen Universität erlangtem Doktorat,
mit folgender Berufserfahrung:
• einer dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung, zu der auch eine Doktoratausbildung zählen kann (im Fall von Einstellung);
• einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung, zu der auch eine Doktoratausbildung zählen kann (im Fall von Abordnung).
Das hochqualifizierte Personal darf kein anderes Personal ersetzen und muss in einer neu geschaffenen Funktion in dem begünstigten Unternehmen beschäftigt werden. Das hochqualifizierte Personal muss innerhalb des begünstigten Unternehmens im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation eingesetzt werden.
Sowohl im Falle der Einstellung als auch im Falle der Abordnung wird die Beihilfe für einen Zeitraum von höchstens zwei aufeinanderfolgenden Jahren je Unternehmen und Person gewährt.
Die Gesuche müssen vor Aufnahme der Mitarbeiter eingereicht werdenund werden bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten Finanzmittel (1.600.000,00 Euro) gewährt.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
• kleine, mittlere und Großunternehmen, die hochqualifiziertes Personal einstellen;
• kleine und mittlere Unternehmen, die hochqualifiziertes Personal aufnehmen, das von einer Einrichtung für Forschung und Wissensverbreitung oder einem Großunternehmen abgeordnet wurde.
Für die Einstellung von hochqualifiziertem Personal sind Beihilfen bis zu 50% der Personalkosten unter Anwendung der De-minimis-Regelung vorgesehen.
Für die Abordnung von hochqualifiziertem Personal sind Beihilfen bis zu 50% der Personalkosten unter Anwendung der Allgemeinen Gruppenfreistellungs-verordnung vorgesehen, die an das begünstigte Unternehmen verrechnet werden.
Als hochqualifiziertes Personal gilt Personal:
• mit einem Fachlaureat in technisch-wissenschaftlichen Disziplinen, wie Architektur, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Design, Pharmazie, Physik, Informatik, Ingenieurwesen, Mathematik, Wissenschaften und Technologien, Statistik
oder
• mit an einer italienischen Universität oder, sofern gemäß geltender Gesetzgebung gleichwertig, an einer ausländischen Universität erlangtem Doktorat,
mit folgender Berufserfahrung:
• einer dreijährigen einschlägigen Berufserfahrung, zu der auch eine Doktoratausbildung zählen kann (im Fall von Einstellung);
• einer fünfjährigen einschlägigen Berufserfahrung, zu der auch eine Doktoratausbildung zählen kann (im Fall von Abordnung).
Das hochqualifizierte Personal darf kein anderes Personal ersetzen und muss in einer neu geschaffenen Funktion in dem begünstigten Unternehmen beschäftigt werden. Das hochqualifizierte Personal muss innerhalb des begünstigten Unternehmens im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation eingesetzt werden.
Sowohl im Falle der Einstellung als auch im Falle der Abordnung wird die Beihilfe für einen Zeitraum von höchstens zwei aufeinanderfolgenden Jahren je Unternehmen und Person gewährt.
Die Gesuche müssen vor Aufnahme der Mitarbeiter eingereicht werdenund werden bis zur Ausschöpfung der bereitgestellten Finanzmittel (1.600.000,00 Euro) gewährt.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.