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» 14.11.2014
Arbeit auf Abruf: Neue App zur Meldung des Abrufs eines Mitarbeiters
Das Arbeitsministerium hat eine neue App für die Arbeit auf Abruf zur Verfügung gestellt, mittels derer die Arbeitgeber schnell und einfach die Arbeitstage eines Mitarbeiters während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses auf Abruf über Smartphone oder Tablet mitteilen können.
Alle Eigenschaften und Funktionen der neuen App werden auf der folgenden Internetseite beschrieben:
http://www.cliclavoro.gov.it/Multimedia/Pagine/App-Lavoro-Intermittente.aspx.
Wir weisen daraufhin, dass bei Unterlassung der Meldung des tatsächlichen „Abrufs“ eines Mitarbeiters eine Verwaltungsstrafe von Euro 400,00 bis Euro 2.400,00 vorgesehen ist.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
http://www.cliclavoro.gov.it/Multimedia/Pagine/App-Lavoro-Intermittente.aspx.
Wir weisen daraufhin, dass bei Unterlassung der Meldung des tatsächlichen „Abrufs“ eines Mitarbeiters eine Verwaltungsstrafe von Euro 400,00 bis Euro 2.400,00 vorgesehen ist.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.