News

» 24.11.2014

Arbeit auf Abruf – Nichtanwendung der Höchstgrenze der 400 Tage für Tourismus, Gastgewerbe und Veranstaltungen

Das Arbeitsministerium hat klargestellt, dass im Bereich Arbeit auf Abruf die Höchstgrenze von 400 effektiven Arbeitstagen innerhalb drei Kalenderjahren nicht zur Anwendung kommt, sofern der Arbeitgeber …
… bei der Handelskammer mit dem Tätigkeitskodex ATECO 2007 für die Sektoren Tourismus, Gastgewerbe und Veranstaltungen eingetragen ist und für jene Arbeitgeber, die nicht in der Handelskammer mit diesem Tätigkeitskodex eingetragen sind, aber trotzdem in den Sektoren Tourismus, Gastgewerbe und Veranstaltungen tätig sind und die jeweiligen Kollektivverträge anwenden.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
de|it

Kontakt

Studio Kaspar
Arbeitsrechtsberater
Sitz Bozen
G. di Vittorio Straße 16
39100 Bozen

Tel.: +39 0471 56 77 77
Fax: +39 0471 56 77 20
Arbeitsrechtsberater / Consulenti del lavoro

Partner

Impressum » Privacy & Cookies » Sitemap
Mw.Str.Nr.: 02655030217
Die EU-Richtlinie 2009/136/EG (E-Privacy) regelt die Verwendung von Cookies, welche auch auf dieser Website verwendet werden! Durch die Nutzung unserer Website oder durch einen Klick auf "OK" sind Sie damit einverstanden. Weitere Informationen
OK