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» 14.11.2014
Feiertagsarbeit im Monat Dezember für den Bereich Handel 2014
Das Landeszusatzabkommen für den Handel sieht folgende Regelung für die Feiertagsarbeit im Dezember 2014 vor:
Sonntage 30. November, 7. und 28. Dezember2014
Die Arbeitsleistung an diesen Sonntagen wird mit einer Zulage von 50 Prozent sowie mit einem Ersatzruhetag vergütet, welcher innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.
Feiertag Montag 8. Dezember2014
Die Arbeitsleistung an diesem Feiertag wird mit einer Zulage von 95 Prozent vergütet und die Freistunden werden um die geleisteten Stunden erhöht.
Silberner und Goldener Sonntag 14. und 21. Dezember2014
Der Silberne und der Goldene Sonntag fallen heuer auf den 14. bzw. den 21. Dezember. Die Arbeitsleistung an diesen beiden Sonntagen wird mit einer Zulage von 95 Prozent und einem Ersatzruhetag vergütet, welcher innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.
Wir erinnern daran, dass Minderjährige keine Sonntags- und Nachtarbeit sowie keine Überstunden verrichten dürfen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
Die Arbeitsleistung an diesen Sonntagen wird mit einer Zulage von 50 Prozent sowie mit einem Ersatzruhetag vergütet, welcher innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.
Feiertag Montag 8. Dezember2014
Die Arbeitsleistung an diesem Feiertag wird mit einer Zulage von 95 Prozent vergütet und die Freistunden werden um die geleisteten Stunden erhöht.
Silberner und Goldener Sonntag 14. und 21. Dezember2014
Der Silberne und der Goldene Sonntag fallen heuer auf den 14. bzw. den 21. Dezember. Die Arbeitsleistung an diesen beiden Sonntagen wird mit einer Zulage von 95 Prozent und einem Ersatzruhetag vergütet, welcher innerhalb von vierzehn Tagen in Anspruch genommen werden muss.
Wir erinnern daran, dass Minderjährige keine Sonntags- und Nachtarbeit sowie keine Überstunden verrichten dürfen.
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.