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» 18.12.2014

EINHEITLICHE BESCHEINIGUNG (Mod. CU) auch für freiberufliche Tätigkeit - Übermittlung der Daten innerhalb 09/03/2015

Auf der Internetseite der Agentur für Einnahmen wurde der Entwurf für die neue Einheitliche Bescheinigung (Certificazione Unica - Mod. CU) veröffentlicht. Das Modell-CU („certificazione unica“) soll ab dem Jahr 2015 das bisherige Modell CUD ersetzen. Mit dem Modell-CU bescheinigen die Steuersubstitute nicht nur
- die Einkünfte aus nichtselbständiger und dieser gleichgestellten Arbeit, die bisher im CUD bescheinigt wurden, sondern zum ersten Mal auch
- die Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, die bisher in freier Form bescheinigt werden konnten.

Mit der neuen Einheitliche Bescheinigung Mod. CU werden nicht nur die Einkommen der nicht selbstständigen Arbeitnehmer und dieser gleichgestellten Einkommen, sondern auch die Einkommen der Freiberufler, der Empfänger von Provisionen und anderer Einkommen bestätigt, die einem Steuereinbehalt unterworfen sind. Diese Bescheinigung ersetzt die bisherige Bestätigung, die in freier Form ausgestellt werden konnte.
 
Die Angaben zur freiberuflichen Tätigkeit, den Provisionen und andere Einkommen müssen unter anderem folgende Angaben enthalten: die Gesamtsumme der ausbezahlten Beträge, die Beträge die nicht der Vorzahlung unterworfen sind, die Spesenvergütungen, als auch die INPS-Beiträge zu Lasten des Steuersubstitute und der Steuerpflichtigen.
 
Die Steuersubstitute sind verpflichtet das Modell-CU innerhalb 9. März 2015 den Steuerpflichtigen auszuhändigen und die Daten innerhalb der selben Fälligkeit an die Agentur für Einnahmen zu übermitteln.
 
Die Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung und das Ausweiten der Empfänger dieses Mod. CU, macht den Willen der Regierung hinsichtlich der Einführung der „vorausgefüllten Steuererklärung“ (Modell 730/2015) deutlich. Die im Modell-CU enthaltenen Informationen können somit automatisch von der Finanzverwaltung in die vorgefertigten Steuererklärungen (Modell 730/2015) eingebettet werden.
 
Dem Steuerpflichtigem droht bei jeder verspäteten, fehlerhaften oder versäumten Übermittlung der Bescheinigungen eine Verwaltungsstrafe in Höhe von Euro 100,00.
 
Für die definitive Veröffentlichung des neuen Mod. CU ist allerdings die Genehmigung eines Gesetzesdekrets vonseiten der Regierung notwendig.
 
Für weitere Informationen stehen wir zur Verfügung.
de|it

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