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» 18.12.2014
Gesetzlicher Zinssatz ab 01/01/2015 auf 0,5 %
Ab dem 1. Jänner 2015 wird der gesetzliche Zinssatz von 1% auf 0,5% reduziert.
Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Berechnung der Zinsen im Falle einer freiwilligen Berichtigung (ravvedimento operoso), mit welcher der Steuersubstitut eine unterlassene oder nicht korrekt durchgeführte Steuerzahlung nachträglich in Ordnung bringen kann.
Der letzte Termin für diese Freiwillige Berichtigung für die im Jahre 2014 nicht erfolgten Zahlungen ist der 31. Juli 2015.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Der letzte Termin für diese Freiwillige Berichtigung für die im Jahre 2014 nicht erfolgten Zahlungen ist der 31. Juli 2015.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen zur Verfügung.