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» 24.12.2013

Neue Bestätigung für die freiwillige Kündigung bei Mutter- oder Vaterschaft

Das Arbeitsministerium hat die Erklärung für die Bestätigung der freiwilligen Kündigung bei Mutterschaft oder Vaterschaft den Bestimmungen der Arbeitsmarktreform aus dem Jahr 2012 angepasst.
Seit dem 18. Juli 2012 müssen sowohl die einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses als auch die freiwillige Kündigung 
  • der Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft als auch
  • der/des Arbeitnehmerin/Arbeitnehmers bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes
beim zuständigen Arbeitsinspektorat ausdrücklich bestätigt werden.
Ab dem 01/01/2014 darf nur mehr diese neue Erklärung verwendet werden. Ohne die Bestätigung kann das bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst werden.
 
Wir stehen für weitere Informationen zur Verfügung.

Anlage Formular
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